Die Anforderungen an die Mitarbeitenden im Bereich der Sozialhilfe haben aufgrund der Zunahme der Fallzahlen, der immer komplexeren Fälle und der knappen vorhandenen Ressourcen allgemein stark zugenommen.

 

Mit einer fachlichen Organisationsanalyse mit Überprüfung der Fallbelastungsquote pro MitarbeiterIn sowie bei Bedarf Schaffung eines Fachaustausches kann Abhilfe geschaffen werden. Mit der Installation eines Controllingssystems (laufende Fachberatung, regelmässige Überprüfung der Fälle) erfolgt eine Entlastung des Sozialwesens.

 

Dieses Instrument dient als strategisches und fachliches Organ für die ordnungsgemässe Ausrichtung von Sozialhilfegeldern, für die fachlich-rechtliche Vorgehensweise sowie für die Rahmenbedingungen und Richtlinien der Sozialhilfe in der Gemeinde. Eine regelmässige Berichterstattung mit Fallführungsliste (Reporting), aktuellem Stand der Sozialhilfeausgaben und bei Bedarf Bericht über die Herausforderungen im Tagesgeschäft sowie die Umsetzung von Missbrauchsrichtlinien im öffentlichen Sozialhilfebereich gehört ebenfalls zum Controlling-Instrument dazu.